Maulkorbpflicht
Die Maulkorbpflicht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ebenso die Art und Ausführung des Maulkorbes in den Bundesländern wo der Maulkorb Pflicht ist. Meist gilt die Maulkorbpflicht zusammen mit der 20/40 Regelung. Das heißt, das jeder Hund der schwerer als 20 Kilogramm und /oder höher als 40 Zentimeter im Schultermaß ist, muss einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Keines Falls sollte man ohne Maulkorb mit seinem Hund im Zug, oder der Bahn fahren. Bei der Bahn gilt aus Sicherheitsgründen, dass größere Hunde an der Leine geführt und einen Maulkorb tragen müssen. Ausgenommen hiervon sind nur Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen oder Blindenführhunde. Auf jeden Fall sollte man, wenn man mit seinem Hund unter die Maulkorbpflicht fällt, den Maulkorb in einem Fachgeschäft kaufen. Hier wird der Maulkorb ordentlich angepasst, so dass er nicht zu eng oder zu weit ist. Je nach Rasse des Hundes eignet sich ein Maulkorb aus Nylon, ein geflochtener aus Leder oder Plastik, oder ein Korb aus Metall. Der Nylonmaulkorb nimmt zwar im Gepäck nicht viel Platz weg, aber im Sommer schwitzt der Hund sehr stark darunter. Trinken, Fressen, oder Bellen sind in diesem Maulkorb auch so gut wie unmöglich. Bei den Maulkörben aus Leder, Plastik oder Metall hingegen gibt es diese Probleme nicht.
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Hunde; Maulkorbpflicht